Restschuldbefreiung
Vogel, Friedrich
Selbitz
Das Amtsgericht Hof hat zur Vogel, Friedrich eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen IN 179/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- IN 179/23
- Registerbezug
- Hof, HRA 3160
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 179/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vogel Friedrich, geboren am 01.11.1951, Hüttung, Wachhügelweg 19, 95152 Selbitz
Inhaber der VOGEL-Feinkost, Talstraße 18, 95189 Köditz, Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRA 3160
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 22.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 25.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vogel Friedrich, geboren am 01.11.1951, Hüttung, Wachhügelweg 19, 95152 Selbitz
Inhaber der VOGEL-Feinkost, Talstraße 18, 95189 Köditz, Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRA 3160
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 22.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 25.08.2026