Forderungsprüfung
Vogel, Friedrich
Selbitz
Das Amtsgericht Hof hat zur Vogel, Friedrich eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2026, Aktenzeichen IN 179/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- IN 179/23
- Registerbezug
- Hof, HRA 3160
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 179/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vogel Friedrich, geboren am 01.11.1951, Hüttung, Wachhügelweg 19, 95152 Selbitz
Inhaber der VOGEL-Feinkost, Talstraße 18, 95189 Köditz, Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRA 3160
- Schuldner -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 83-92 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 12.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vogel Friedrich, geboren am 01.11.1951, Hüttung, Wachhügelweg 19, 95152 Selbitz
Inhaber der VOGEL-Feinkost, Talstraße 18, 95189 Köditz, Registergericht: Amtsgericht Hof Registergericht Register-Nr.: HRA 3160
- Schuldner -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 83-92 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 12.08.2026