Insolvenzbekanntmachung
Venator Germany GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Venator Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2026, Aktenzeichen 620 IN 2118/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2118/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 19669
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Sarah Wolf
Anchor Rechtsanwälte - Im Handelsregister seit
- 2007
- Stammkapital
- 26.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von chemischen und metallurgischen Erzeugnissen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2118/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19669 eingetragenen Venator Germany GmbH, Dr. Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Francesco Pacini, Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstr. 50-54, 60322 Frankfurt
Vorläufige Insolvenzverwalterin:
Frau Rechtsanwältin Sarah Wolf, Anchor Rechtsanwälte, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg,
wird der Beschluss vom 01.02.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Mitglieder des Gläubigerausschusses wie folgt heißen:
Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, vertr. d. d. Herrn Steve Comes, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln,
Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, vertr. d. Herrn Tim Wierzbinski, Gassstraße 29, 22761 Hamburg, Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Düsseldorf, vertr. d. Herrn Andreas Hager, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf,
Uwe Sova, als Vertreter der Arbeitnehmer, c/o Venator Germany GmbH, Dr.-Rudolf-Sachtleben-Str.4, 47198 Duisburg
Patricia Hellweg, Training für Wirtschaftssprachen, Blumentahlstr. 44, 47058 Duisburg.
Gründe:
Aufgrund der erneuten Bestellung der Mitglieder wurden die Namen der Mitglieder im Eröffnungsbeschluss verkürzt aus der IT übernommen. Zur unmissverständlichen Klarstellung ist ein Berichtigungsbeschluss geboten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Duisburg, 02.02.2026
Amtsgericht
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19669 eingetragenen Venator Germany GmbH, Dr. Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Francesco Pacini, Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstr. 50-54, 60322 Frankfurt
Vorläufige Insolvenzverwalterin:
Frau Rechtsanwältin Sarah Wolf, Anchor Rechtsanwälte, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg,
wird der Beschluss vom 01.02.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Mitglieder des Gläubigerausschusses wie folgt heißen:
Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, vertr. d. d. Herrn Steve Comes, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln,
Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, vertr. d. Herrn Tim Wierzbinski, Gassstraße 29, 22761 Hamburg, Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Düsseldorf, vertr. d. Herrn Andreas Hager, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf,
Uwe Sova, als Vertreter der Arbeitnehmer, c/o Venator Germany GmbH, Dr.-Rudolf-Sachtleben-Str.4, 47198 Duisburg
Patricia Hellweg, Training für Wirtschaftssprachen, Blumentahlstr. 44, 47058 Duisburg.
Gründe:
Aufgrund der erneuten Bestellung der Mitglieder wurden die Namen der Mitglieder im Eröffnungsbeschluss verkürzt aus der IT übernommen. Zur unmissverständlichen Klarstellung ist ein Berichtigungsbeschluss geboten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Duisburg, 02.02.2026
Amtsgericht
Verfahrensverlauf
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Sicherungsmaßnahme
- Eröffnung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Sicherungsmaßnahme