Insolvenzbekanntmachung

Venator Germany GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Venator Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2025, Aktenzeichen 620 IN 2118/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2118/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 19669
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.10.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
26.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von chemischen und metallurgischen Erzeugnissen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2118/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19669 eingetragenen Venator Germany GmbH, Dr. Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Francesco Pacini, Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg

wird der Beschluss vom 05.09.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Adresse der Schuldnerin die Dr. Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg ist.
Gründe: Es wurden versehentlich im Datensatz Post- und Besucheradresse vermischt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Duisburg, 08.10.2025
Amtsgericht
620 IN 2118/25
Amtsgericht Duisburg, 10.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Sicherungsmaßnahme
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Vergütungsfestsetzung
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten