Sicherungsmaßnahme

Venator Germany GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Venator Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2025, Aktenzeichen 620 IN 2118/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2118/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 19669
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.09.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Sarah Wolf
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
26.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von chemischen und metallurgischen Erzeugnissen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2118/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19669 eingetragenen Venator Germany GmbH, Rudolf-Sachtleben-Str. 135, 47198 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Francesco Pacini, Rudolf-Sachtleben-Str. 4, 47198 Duisburg

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von chemischen und metallurgischen Erzeugnissen

ist am 05.09.2025, um 16:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

620 IN 2118/25
Amtsgericht Duisburg, 05.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Sicherungsmaßnahme
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Vergütungsfestsetzung
  13. Insolvenzbekanntmachung
  14. Sicherungsmaßnahme
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