Aufhebung des Verfahrens
VAS-Logistic Service GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur VAS-Logistic Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 60 IN 72/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 60 IN 72/22
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31606
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tim Kölling
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- logistische Mehrwertdienste, Display-Bau und Konfektionierung + Etikettierung von Waren, insbesondere von Lebensmitteln.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 72/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31606 eingetragenen VAS-Logistic Service GmbH, Bachstr.22-24, 45468 Mülheim an der Ruhr
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Petermann, Gerberstraße 24, 42899 Remscheid
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr
wird heute, am 18.08.2026, um 6:52 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 72/22
Amtsgericht Duisburg, 18.08.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31606 eingetragenen VAS-Logistic Service GmbH, Bachstr.22-24, 45468 Mülheim an der Ruhr
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Petermann, Gerberstraße 24, 42899 Remscheid
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Tim Kölling, Brunshofstr. 1, 45470 Mülheim an der Ruhr
wird heute, am 18.08.2026, um 6:52 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 72/22
Amtsgericht Duisburg, 18.08.2026