Sicherungsmaßnahme

UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG

Berlin

Das Amtsgericht Bremen hat zur UPG United Power & Gas GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2019, Aktenzeichen 525 IN 2/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
525 IN 2/17
Registerbezug
Berlin, HRA 48700 B
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
14.11.2019
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

525 IN 2/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UPG United Power &
Gas GmbH & Co. KG, Oldenburger Str. 6, 10551 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg,
HRA 48700 B), vertr. d.: 1. NE Nord Energie GmbH, Oldenburger Str. 6, 10551
Berlin, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Abdelmajid
Tareq, Quellmoor 19, 21147 Hamburg, (Geschäftsführer), liegt die
Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte
Köster zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht
Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen, aus. Die Anhörung der
Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 16.12.2019. Den
Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem
Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen
Insolvenzverwalters zu erheben.

Amtsgericht Bremen, 14.11.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Sicherungsmaßnahme
  10. Vergütungsfestsetzung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
  13. Sicherungsmaßnahme
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