Sicherungsmaßnahme

unicus real estate GmbH

Alsbach-Hähnlein

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur unicus real estate GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 924/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 924/26
Registerbezug
Darmstadt, HRB 100795
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Steffen Rauschenbusch
Ernestus Rechtsanwälte
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie der Kauf- und Verkauf von Grundstücken.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 924/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der unicus real estate GmbH, Sandwiesenstraße 37a, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRB 100795), vertr. d.: 1. Deniz Aydogan, Neuwiesenstr. 25, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Eduard Boschmann, Bahnhaus 40, 64404 Bickenbach, (Geschäftsführer), ist am 09.09.2026 um 14:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Amtsgericht Darmstadt, 09.09.2026
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