Forderungsprüfung
UND GRETEL Naturkosmetik GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur UND GRETEL Naturkosmetik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 36u IN 7782/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36u IN 7782/19
- Registerbezug
- Berlin, HRB 150390
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36u IN 7782/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
UND GRETEL Naturkosmetik GmbH, Winsstraße 62/ 63, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Stephanie Dettmann und Christina Roth
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 150390
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
UND GRETEL Naturkosmetik GmbH, Winsstraße 62/ 63, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Stephanie Dettmann und Christina Roth
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 150390
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.09.2026