Vergütungsfestsetzung
UND GRETEL Naturkosmetik GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur UND GRETEL Naturkosmetik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 36u IN 7782/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36u IN 7782/19
- Registerbezug
- 183784
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36u IN 7782/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
UND GRETEL Naturkosmetik GmbH, Winsstraße 62/ 63, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Stephanie Dettmann und Christina Roth
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 150390
- Schuldnerin -
Der Sachwalter hat mit Antrag vom 25.03.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV zzgl. eines Zuschlags gemäß § 3 Abs. 1 InsVV für die vorläufige Sachwaltung und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 25.03.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV abzgl. eines Abschlags gemäß § 3 Abs. 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
UND GRETEL Naturkosmetik GmbH, Winsstraße 62/ 63, 10405 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Stephanie Dettmann und Christina Roth
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 150390
- Schuldnerin -
Der Sachwalter hat mit Antrag vom 25.03.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV zzgl. eines Zuschlags gemäß § 3 Abs. 1 InsVV für die vorläufige Sachwaltung und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 25.03.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV abzgl. eines Abschlags gemäß § 3 Abs. 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.03.2026