Insolvenzbekanntmachung
Umwelt- und Kanaldienst Wiedel GmbH
Kronach
Das Amtsgericht Coburg hat zur Umwelt- und Kanaldienst Wiedel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2023, Aktenzeichen IN 331/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 331/19
- Registerbezug
- Coburg, HRB 3657
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.10.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entsorgung von Flüssigabfällen, die Kanaluntersuchungen sowie Dienstleistungen zur Wartung und Pflege von Abwasseranlagen.
Veröffentlichungstext
IN 331/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Umwelt- und Kanaldienst Wiedel GmbH, Alte Ludwigsstädter Straße 16, 96317 Kronach, vertreten durch den Geschäftsführer Wiedel Marco
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3657
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Gesellschafter der Schuldnerin zur Abgeltung der aus Lieferung und Leistung bestehenden Forderungen der Schuldnerin gegen den Gesellschafter
gemäß Aufforderungsschreiben vom 26.11.2020
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.10.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 10.10.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Umwelt- und Kanaldienst Wiedel GmbH, Alte Ludwigsstädter Straße 16, 96317 Kronach, vertreten durch den Geschäftsführer Wiedel Marco
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3657
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Gesellschafter der Schuldnerin zur Abgeltung der aus Lieferung und Leistung bestehenden Forderungen der Schuldnerin gegen den Gesellschafter
gemäß Aufforderungsschreiben vom 26.11.2020
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.10.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 10.10.2023