Forderungsprüfung
Umwelt- und Kanaldienst Wiedel GmbH
Kronach
Das Amtsgericht Coburg hat zur Umwelt- und Kanaldienst Wiedel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.06.2023, Aktenzeichen IN 331/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 331/19
- Registerbezug
- Coburg, HRB 3657
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.06.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entsorgung von Flüssigabfällen, die Kanaluntersuchungen sowie Dienstleistungen zur Wartung und Pflege von Abwasseranlagen.
Veröffentlichungstext
IN 331/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Umwelt- und Kanaldienst Wiedel GmbH, Alte Ludwigsstädter Straße 16, 96317 Kronach, vertreten durch den Geschäftsführer Wiedel Marco, geboren am 26.02.1973
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3657
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.07.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 27.06.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Umwelt- und Kanaldienst Wiedel GmbH, Alte Ludwigsstädter Straße 16, 96317 Kronach, vertreten durch den Geschäftsführer Wiedel Marco, geboren am 26.02.1973
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3657
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.07.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 27.06.2023