Forderungsprüfung
Tyrefox GmbH
Mülheim-Kärlich
Das Amtsgericht Mayen hat zur Tyrefox GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.03.2024, Aktenzeichen 7 IN 44/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 44/19
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21874
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 05.03.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tyrefox GmbH, Industriestr. 62, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 21874), vertr. d.: Tobias Schwarz, Ahren 6, 41238 Mönchengladbach, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd. Nrn. 20 - 28 der aktuellen Forderungsliste des Insolvenzverwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 13.05.2024
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund und Betrag wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins.
Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen Zimmer Nr. 218 aus.
Die Zustellung des Beschlusses an die Gläubiger der noch zu prüfenden Forderungen wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Mayen, den 27.02.2024
Das Amtsgericht
7 IN 44/19
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd. Nrn. 20 - 28 der aktuellen Forderungsliste des Insolvenzverwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 13.05.2024
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund und Betrag wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins.
Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen Zimmer Nr. 218 aus.
Die Zustellung des Beschlusses an die Gläubiger der noch zu prüfenden Forderungen wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Mayen, den 27.02.2024
Das Amtsgericht
7 IN 44/19