Sicherungsmaßnahme

Tyrefox GmbH

Mülheim-Kärlich

Das Amtsgericht Mayen hat zur Tyrefox GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2019, Aktenzeichen 7 IN 44/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 44/19
Registerbezug
Koblenz, HRB 21874
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
19.08.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Ralf Bornemann

Veröffentlichungstext

7 IN 44/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tyrefox
GmbH, Industriestr. 62, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 21874), vertr.
d.: Alexander Suppe, Im Hofacker 9a, 56220 Urmitz, (Geschäftsführer), ist am
16.08.2019 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2,
53113 Bonn, Tel.: 0228 / 81 000-56, Fax: 0228 / 81 000-820, E-Mail:
rae-bonn@dhpg.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 16.08.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Schlusstermin
  3. Schlusstermin
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme