Schlusstermin
Tyrefox GmbH
Mülheim-Kärlich
Das Amtsgericht Mayen hat zur Tyrefox GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 7 IN 44/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 44/19
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21874
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 18.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
7 IN 44/19: In dem Insolvenzverfahren Tyrefox GmbH, Industriestr. 62, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 21874), vertr. d.: Tobias Schwarz, c/o Tyrefox GmbH, Ahren 6, 41238 Mönchengladbach, (Geschäftsführer),
wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und angeordnet (§§ 196, 197, 304, 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag 09.11.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
* zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
* zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
* Anhörung zur Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO (Einstellung nach Anzeiger der Masseunzulänglichkeit);
Der Stichtag entspricht dem Schlusstermin.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Schlussrechnung mit Belegen nebst Schlussbericht, Verteilungsverzeichnis und Vergütungsantrag vorgelegt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet.
Die eingereichten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen Zimmer 218 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt durch Beschluss mit heutigem Datum, welcher getrennt veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, § 9 InsO.
Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen anfordern.
Amtsgericht Mayen, 27.08.2026
wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und angeordnet (§§ 196, 197, 304, 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag 09.11.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
* zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
* zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
* Anhörung zur Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO (Einstellung nach Anzeiger der Masseunzulänglichkeit);
Der Stichtag entspricht dem Schlusstermin.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Schlussrechnung mit Belegen nebst Schlussbericht, Verteilungsverzeichnis und Vergütungsantrag vorgelegt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet.
Die eingereichten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen Zimmer 218 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt durch Beschluss mit heutigem Datum, welcher getrennt veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, § 9 InsO.
Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen anfordern.
Amtsgericht Mayen, 27.08.2026