Sicherungsmaßnahme

TRODATEC Holding GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur TRODATEC Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 501 IN 26/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 26/26
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 93120
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.03.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Christian Holzmann
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Vergabe von Lizenzen als Franchisegeber in den Bereichen Fassaden, Dach- und Steinreinigung sowie Graffitientfernung und die dazugehörige Marketingaktivität sowie die Vermietung von Fahrzeugen und Maschinen aller Art.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 26/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 93120 eingetragenen TRODATEC Holding GmbH, Uhlandstr. 18, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Tolzin

ist am 31.03.2026, um 06:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

501 IN 26/26
Amtsgericht Düsseldorf, 31.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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