Sicherungsmaßnahme
Trockenbau Direkt GmbH
Dreieich
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Trockenbau Direkt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2018, Aktenzeichen 8 IN 437/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 437/18
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 47320
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 12.12.2018
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Petra Heidenfelder
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 437/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Trockenbau Direkt GmbH, Einsteinstraße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main
, HRB 47320), vertr. d.: Hans-Werner Hartmut Foltz, Steineckeweg 10, 64289
Darmstadt, (Geschäftsführer), ist am 04.12.2018 gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o
Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main,
Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.12.2018
Trockenbau Direkt GmbH, Einsteinstraße 5, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main
, HRB 47320), vertr. d.: Hans-Werner Hartmut Foltz, Steineckeweg 10, 64289
Darmstadt, (Geschäftsführer), ist am 04.12.2018 gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o
Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main,
Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.12.2018