Sicherungsmaßnahme
Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e. V.
Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e. V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2022, Aktenzeichen 63 IN 106/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 106/22
- Registerbezug
- Cottbus, VR 1715
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 29.04.2022
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Trägervereins Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V., vertreten durch die stellvertretende Vereinsvorsitzende Frau Veronika Mielke und das Vorstandsmitglied Frau Sabrina Liske, (VR 1715 Registergericht Cottbus), Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hammermann, Ehlers, Albert, Karl-Liebknecht-Straße 25, 03046 Cottbus -
ist heute, am 29.04.2022, um 09.33 Uhr
Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam.
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 106/22
Trägervereins Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V., vertreten durch die stellvertretende Vereinsvorsitzende Frau Veronika Mielke und das Vorstandsmitglied Frau Sabrina Liske, (VR 1715 Registergericht Cottbus), Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hammermann, Ehlers, Albert, Karl-Liebknecht-Straße 25, 03046 Cottbus -
ist heute, am 29.04.2022, um 09.33 Uhr
Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam.
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 106/22