Sicherungsmaßnahme

Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e. V.

Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig

Das Amtsgericht Cottbus hat zur Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e. V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.05.2022, Aktenzeichen 63 IN 106/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 106/22
Registerbezug
Cottbus, VR 1715
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
31.05.2022
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Trägervereins Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V., vertreten durch die stellvertretende Vereinsvorsitzende Frau Veronika Mielke und das Vorstandsmitglied Frau Sabrina Liske, (VR 1715 Registergericht Cottbus), Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig, Schuldner,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hammermann, Ehlers, Albert, Karl-
Liebknecht-Straße 25, 03046 Cottbus,
ist heute am 31.5.2022, um 11.21 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und
Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden (§§ 21, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben
(§§ 4 InsO, 569 ZPO). Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 31.05.2022, 63 IN 106/22

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
  7. Sicherungsmaßnahme