Insolvenzbekanntmachung
Toys Spiel- und Babyfachmärkte GmbH & Co. KG
Warendorf
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Toys Spiel- und Babyfachmärkte GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.02.2023, Aktenzeichen 74 IN 5/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 5/12
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRA 7502
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.02.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 5/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 7502 eingetragenen Toys Spiel- und Babyfachmärkte GmbH & Co. KG, Katzheide 2, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9832 eingetragene T&S Verwaltungs-GmbH, Katzheide 2, 48231 Warendorf, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Hölscher, Krimphovenweg 19, 48231 Warendorf und Frank Genrich, Strumannstraße 5, 48231 Warendorf
wird als Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht,
der 17.02.2023
bestimmt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zum außergerichtlichen Vergleichsabschluss vom 19.09.2022 mit den Eheleuten Marion und Thomas Hölscher.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.01.2023 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
74 IN 5/12
Amtsgericht Münster, 01.02.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 7502 eingetragenen Toys Spiel- und Babyfachmärkte GmbH & Co. KG, Katzheide 2, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9832 eingetragene T&S Verwaltungs-GmbH, Katzheide 2, 48231 Warendorf, diese vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Hölscher, Krimphovenweg 19, 48231 Warendorf und Frank Genrich, Strumannstraße 5, 48231 Warendorf
wird als Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht,
der 17.02.2023
bestimmt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zum außergerichtlichen Vergleichsabschluss vom 19.09.2022 mit den Eheleuten Marion und Thomas Hölscher.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.01.2023 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
74 IN 5/12
Amtsgericht Münster, 01.02.2023