Insolvenzbekanntmachung
Toys Spiel- und Babyfachmärkte GmbH & Co. KG
Warendorf
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Toys Spiel- und Babyfachmärkte GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2016, Aktenzeichen 74 IN 5/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 74 IN 5/12
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRA 7502
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.06.2016
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 5/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 7502 eingetragenen
Toys Spiel- und Babyfachmärkte GmbH & Co. KG, Katzheide 2, 48231 Warendorf,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9832 eingetragene T&S
Verwaltungs-GmbH, Katzheide 2, 48231 Warendorf, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Thomas Hölscher, Krimphovenweg 19, 48231 Warendorf und Frank
Genrich, Strumannstraße 5, 48231 Warendorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier:
1.
Der von der Sanitop-Wingenroth GmbH & Co. KG unterbreitete Vergleichsvorschlag
über eine Zahlung in Höhe von 100.000,00 EUR zur Erledigung sämtlicher
wechselseitiger Ansprüche wird nicht angenommen.
2.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit der Fa. Sanitop-Wingenroth GmbH &
Co. KG einen Vergleich abzuschließen, der mindestens eine Zahlung in Höhe von
500.000,00 EUR an die Masse zur Erledigung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche
vorsieht.
3.
Sollte ein Vergleich gemäß Ziff. 2 nicht binnen 14 Tagen nach Schluss der
Gläubigerversammlung zustande kommen, wird der Insolvenzverwalter ermächtigt,
sämtliche Forderungen der Schuldnerin bzw. der Masse gegenüber der
Sanitop-Wingenroth GmbH & Co. KG wie folgt zu verkaufen und abzutreten:
a) Kaufpreis 1,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 60 %
b) Kaufpreis 20.000,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 50 %
c) Kaufpreis 30.000,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 45 %
d) Kaufpreis 40.000,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 40 %
e) Kaufpreis 50.000,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 35 %.
(vgl. auch Bl. 744 - 775 d. A.)
bestimmt auf
Freitag, 01.07.2016, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage,
Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
74 IN 5/12
Amtsgericht Münster, 10.06.2016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 7502 eingetragenen
Toys Spiel- und Babyfachmärkte GmbH & Co. KG, Katzheide 2, 48231 Warendorf,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im
Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 9832 eingetragene T&S
Verwaltungs-GmbH, Katzheide 2, 48231 Warendorf, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Thomas Hölscher, Krimphovenweg 19, 48231 Warendorf und Frank
Genrich, Strumannstraße 5, 48231 Warendorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier:
1.
Der von der Sanitop-Wingenroth GmbH & Co. KG unterbreitete Vergleichsvorschlag
über eine Zahlung in Höhe von 100.000,00 EUR zur Erledigung sämtlicher
wechselseitiger Ansprüche wird nicht angenommen.
2.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit der Fa. Sanitop-Wingenroth GmbH &
Co. KG einen Vergleich abzuschließen, der mindestens eine Zahlung in Höhe von
500.000,00 EUR an die Masse zur Erledigung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche
vorsieht.
3.
Sollte ein Vergleich gemäß Ziff. 2 nicht binnen 14 Tagen nach Schluss der
Gläubigerversammlung zustande kommen, wird der Insolvenzverwalter ermächtigt,
sämtliche Forderungen der Schuldnerin bzw. der Masse gegenüber der
Sanitop-Wingenroth GmbH & Co. KG wie folgt zu verkaufen und abzutreten:
a) Kaufpreis 1,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 60 %
b) Kaufpreis 20.000,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 50 %
c) Kaufpreis 30.000,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 45 %
d) Kaufpreis 40.000,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 40 %
e) Kaufpreis 50.000,00 EUR, Erlösbeteiligung für die Masse 35 %.
(vgl. auch Bl. 744 - 775 d. A.)
bestimmt auf
Freitag, 01.07.2016, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage,
Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
74 IN 5/12
Amtsgericht Münster, 10.06.2016