Sicherungsmaßnahme
topcom communications consulting GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur topcom communications consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2025, Aktenzeichen 810 IN 1072/25 T-4-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1072/25 T-4-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 35045
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Oliver Reich
BSV Rechtsanwälte - Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Agentur für Public Relations.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1072/25 T-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der topcom communications consulting GmbH, Ferdinand-Happ-Straße 6, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35045), vertr. d.: Stephan M. Cremer (verstorben), (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 16:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Reich, BSV Rechtsanwälte, Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 973 0, Fax: 069/ 87 00 973 10, E-Mail: frankfurt@bsv-legal.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.10.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.10.2025