Sicherungsmaßnahme

Top Bau Rhein-Main GmbH & Co. KG

Riedstadt

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Top Bau Rhein-Main GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2026, Aktenzeichen 9 IN 526/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 526/26
Registerbezug
Darmstadt, HRA 87884
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
13.07.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Hendriock

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 526/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Top Bau Rhein-Main GmbH & Co. KG, Weserstraße 16, 64560 Riedstadt (AG Darmstadt, HRA 87884), vertr. d.: 1. Top Bau Verwaltungs GmbH, Weserstraße 16, 64560 Riedstadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Kotzian, (Geschäftsführer), ist am 13.07.2026 um 13:50 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Heidelberger Landstraße 31, 64297 Darmstadt, Tel.: 06151/862402-0, Fax: 06151/862402-50 bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Amtsgericht Darmstadt, 13.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten