Schlusstermin
TOMO Fashion GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur TOMO Fashion GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2025, Aktenzeichen 98 IN 49/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 98 IN 49/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB 22792
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Handel und Vertrieb mit Textilien aller Art.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 49/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22792 eingetragenen TOMO Fashion GmbH, Siemensstr. 8, 53121 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Fatma Özdemir, Dahlener Str. 131, 41239 Mönchengladbach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Joannidis, Alexia, Apostelnstraße 8, 50667 Köln
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 49/20
Amtsgericht Bonn, 03.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22792 eingetragenen TOMO Fashion GmbH, Siemensstr. 8, 53121 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Fatma Özdemir, Dahlener Str. 131, 41239 Mönchengladbach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Joannidis, Alexia, Apostelnstraße 8, 50667 Köln
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
98 IN 49/20
Amtsgericht Bonn, 03.09.2025