Sicherungsmaßnahme

Medien Bonn GmbH

Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat zur Medien Bonn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 96 IN 192/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 192/26
Registerbezug
Bonn, HRB 21376
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.10.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Peer Jung
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 192/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21376 eingetragenen Medien Bonn GmbH, Adenauerallee 87, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Kazmierczak, Im Burggarten 19, 53639 Königswinter

Geschäftszweig: das komplette Verlagswesen

ist am 23.10.2026, um 17:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peer Jung, Finkenpfad 2a, 53604 Bad Honnef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

96 IN 192/26
Amtsgericht Bonn, 23.10.2026