Verteilungsverzeichnis
Tischfabrik24 GmbH & Co. KG
Lohmar
Das Amtsgericht Bonn hat zur Tischfabrik24 GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 96 IN 97/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 97/21
- Registerbezug
- Siegburg, HRA 5616
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 97/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragene Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Harksheider Weg 60 F, 25451 Quickborn,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.171.827,82 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 52.904,19 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 97/21
Amtsgericht Bonn, 04.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragene Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Harksheider Weg 60 F, 25451 Quickborn,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.171.827,82 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 52.904,19 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 97/21
Amtsgericht Bonn, 04.08.2026