Vergütungsfestsetzung
Tischfabrik24 GmbH & Co. KG
Lohmar
Das Amtsgericht Bonn hat zur Tischfabrik24 GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 96 IN 97/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 97/21
- Registerbezug
- Siegburg, HRA 5616
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 97/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragene Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Harksheider Weg 60 F, 25451 Quickborn,
ist am 07.12.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
21.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) aus.
96 IN 97/21
Amtsgericht Bonn, 27.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragene Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Harksheider Weg 60 F, 25451 Quickborn,
ist am 07.12.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
21.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) aus.
96 IN 97/21
Amtsgericht Bonn, 27.07.2026