Sicherungsmaßnahme
Tischfabrik24 GmbH & Co. KG
Lohmar
Das Amtsgericht Bonn hat zur Tischfabrik24 GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2021, Aktenzeichen 96 IN 97/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 97/21
- Registerbezug
- Siegburg, HRA 5616
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.11.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Jens Fahnster
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 97/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragene Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Gennerstraße 65, 50374 Erftstadt,
ist am 12.11.2021, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jens Fahnster, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 97/21
Amtsgericht Bonn, 12.11.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5616 eingetragenen Tischfabrik24 GmbH & Co. KG, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12282 eingetragene Herndorf Verwaltungs GmbH, An der Burg Sülz 34-36, 53797 Lohmar, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Portz, Gennerstraße 65, 50374 Erftstadt,
ist am 12.11.2021, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jens Fahnster, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 97/21
Amtsgericht Bonn, 12.11.2021