Vergütungsfestsetzung
TIMA Shopping Center GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur TIMA Shopping Center GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.01.2025, Aktenzeichen 36t IN 2530/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 2530/20
- Registerbezug
- 91612
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 22.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36t IN 2530/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TIMA Shopping Center GmbH, Motzener Straße 3, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lorenzen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186787
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 30.09.2024 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der zum Zeitpunkt der vorläufigen Insolvenzverwaltung gültigen Höhe von 16 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 30 % für den Abschluss von Verwertungsvereinbarungen sowie der Geschäftsfortführung beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TIMA Shopping Center GmbH, Motzener Straße 3, 12277 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lorenzen
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186787
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 30.09.2024 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der zum Zeitpunkt der vorläufigen Insolvenzverwaltung gültigen Höhe von 16 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 30 % für den Abschluss von Verwertungsvereinbarungen sowie der Geschäftsfortführung beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.01.2025