Vergütungsfestsetzung
TIMA Shopping Center GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur TIMA Shopping Center GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 36t IN 2530/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 2530/20
- Registerbezug
- 91612
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36t IN 2530/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TIMA Shopping Center GmbH, Motzener Straße 3, 12277 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lorenzen,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186787
Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 02.07.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 781.990,12 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt ZIFFER % für (schlagwortartige Bezeichnung der Zuschläge)beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter / von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner / die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TIMA Shopping Center GmbH, Motzener Straße 3, 12277 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lorenzen,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186787
Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 02.07.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 781.990,12 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt ZIFFER % für (schlagwortartige Bezeichnung der Zuschläge)beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter / von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner / die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.10.2026