Eröffnung des Verfahrens
TIMA Shopping Center GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat über das Vermögen der TIMA Shopping Center GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 25.09.2020, Aktenzeichen 36t IN 2530/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 2530/20
- Registerbezug
- 91612
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 25.09.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sebastian Laboga
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36t IN 2530/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TIMA Shopping Center GmbH, Motzener Straße 3, 12277 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lorenzen,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
186787
Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 23.09.2020 um 16.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bis zum 28.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. a) Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den
§§ 66 InsO (Rechnungslegung Insolvenzverwalter),
149 InsO (Anlage von Wertgegenständen),
157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des
Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der
Zielsetzung des Plans),
160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das
Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll, vorliegend insbesondere die
Berechtigung des Insolvenzverwalters, den nachfolgend aufgeführten Grundbesitz
der Schuldnerin freihändig zu verwerten:
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12354 Gebäude- und Freifläche, Feldschmiedekamp
Holstein Center
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12624, Miteigentumsanteil 1.241/10.000 an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche,
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm)
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12625, 2.167/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12626, 1.970/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12627, 1.941/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12628, 196/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12629, 230/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12630, 1.605/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12631, 650/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 04.11.2020, 12:40 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
b) Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung die vorläufige Fortführung des
Geschäftsbetriebes beschließen und keinen Gläubigerausschuss wählen sollte,
wird der Gläubigerversammlung vorgeschlagen, folgenden weiteren Beschluss zu
fassen:
"Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb nach eigenem
Ermessen einzustellen, sofern eine weitere Betriebsfortführung nicht mehr
sinnvoll erscheint."
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 09.12.2020, 12:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
36t IN 2530/20 Amtsgericht Charlottenburg, 25.09.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TIMA Shopping Center GmbH, Motzener Straße 3, 12277 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Lorenzen,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
186787
Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 23.09.2020 um 16.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bis zum 28.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. a) Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den
§§ 66 InsO (Rechnungslegung Insolvenzverwalter),
149 InsO (Anlage von Wertgegenständen),
157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des
Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der
Zielsetzung des Plans),
160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das
Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll, vorliegend insbesondere die
Berechtigung des Insolvenzverwalters, den nachfolgend aufgeführten Grundbesitz
der Schuldnerin freihändig zu verwerten:
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12354 Gebäude- und Freifläche, Feldschmiedekamp
Holstein Center
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12624, Miteigentumsanteil 1.241/10.000 an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche,
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm)
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12625, 2.167/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12626, 1.970/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12627, 1.941/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12628, 196/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12629, 230/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12630, 1.605/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
- Grundbuch von Itzehoe, Blatt 12631, 650/10.000 Miteigentumsanteil an dem
Grundstück Gemarkung Itzehoe, Flur 15, Flurstücke 73/5 (Verkehrsfläche
Feldschmiedekamp) mit einer Größe von 2.674 qm und 50/41 (Gebäude- und
Freifläche, Feldschmiede 42) mit einer Größe von 102 qm
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 04.11.2020, 12:40 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
b) Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung die vorläufige Fortführung des
Geschäftsbetriebes beschließen und keinen Gläubigerausschuss wählen sollte,
wird der Gläubigerversammlung vorgeschlagen, folgenden weiteren Beschluss zu
fassen:
"Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb nach eigenem
Ermessen einzustellen, sofern eine weitere Betriebsfortführung nicht mehr
sinnvoll erscheint."
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 09.12.2020, 12:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
36t IN 2530/20 Amtsgericht Charlottenburg, 25.09.2020