Forderungsprüfung
TIHO & KO GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur TIHO & KO GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2023, Aktenzeichen 505 IN 133/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.04.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb von To-Go-Verkaufsstellen für die Abgabe und Mitnahme von Getränken, Backwaren, Snacks, Shakes und Eis.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 133/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas, Schieffernstr. 3, 40470 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10. Mai 2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 12.04.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas, Schieffernstr. 3, 40470 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10. Mai 2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 12.04.2023