Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Ternava GmbH Abbruchunternehmen
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Ternava GmbH Abbruchunternehmen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 111 IN 18/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 111 IN 18/20
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101061
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 18/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101061 eingetragenen Ternava GmbH Abbruchunternehmen, Hammerweg 6, 66133 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Luljeta Ternava
erfolgt die Anhörung der Beteiligten zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum
18.09.2026
zu den Vergütungsanträgen Stellung zu nehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 18/20
Amtsgericht Saarbrücken, 04.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101061 eingetragenen Ternava GmbH Abbruchunternehmen, Hammerweg 6, 66133 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Luljeta Ternava
erfolgt die Anhörung der Beteiligten zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum
18.09.2026
zu den Vergütungsanträgen Stellung zu nehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 18/20
Amtsgericht Saarbrücken, 04.09.2026