Sicherungsmaßnahme
Ternava GmbH Abbruchunternehmen
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Ternava GmbH Abbruchunternehmen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2020, Aktenzeichen 111 IN 18/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 111 IN 18/20
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB HRB 101061
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 21.09.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stephan Hainz
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 18/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101061
eingetragenen Ternava GmbH Abbruchunternehmen, Hammerweg 6, 66133 Saarbrücken,
frühere Anschrift: Tierbachstraße 4, 66125 Saarbrücken-Dudweiler, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Luljeta Ternava
Geschäftszweig: Die Ausübung von Tätigkeiten als Baudienstleister
ist am 21.09.2020, um 08:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Hainz, Saarbrücker
Straße 4, 66130 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
111 IN 18/20
Amtsgericht Saarbrücken, 21.09.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101061
eingetragenen Ternava GmbH Abbruchunternehmen, Hammerweg 6, 66133 Saarbrücken,
frühere Anschrift: Tierbachstraße 4, 66125 Saarbrücken-Dudweiler, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Luljeta Ternava
Geschäftszweig: Die Ausübung von Tätigkeiten als Baudienstleister
ist am 21.09.2020, um 08:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Hainz, Saarbrücker
Straße 4, 66130 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
111 IN 18/20
Amtsgericht Saarbrücken, 21.09.2020