Insolvenzbekanntmachung

Ternava GmbH Abbruchunternehmen

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Ternava GmbH Abbruchunternehmen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.04.2021, Aktenzeichen 111 IN 18/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
111 IN 18/20
Registerbezug
Saarbrücken, HRB HRB 101061
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
06.04.2021
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 18/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101061
eingetragenen Ternava GmbH Abbruchunternehmen, Hammerweg 6, 66133 Saarbrücken,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Luljeta Ternava

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 04.05.2021.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem
nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

- Beauftragung eines Fachanwalts für Baurecht bezüglich der Prüfung der
Erfolgsaussichten einer Klage und - bei überwiegenden Erfolgsaussichten
anschließenden Vertretung gegenüber der Stadtverwaltung Pirmasens -

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 29.03.2021 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der
Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach,
Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 11 eingesehen werden.

Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die
Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach
dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

111 IN 18/20
Amtsgericht Saarbrücken, 06.04.2021

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Forderungsprüfung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme