Sicherungsmaßnahme
Temetum GmbH
Solms
Das Amtsgericht Wetzlar hat zur Temetum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2025, Aktenzeichen 3 IN 175/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 175/25
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 8815
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Handel mit Getränken, Nahrungs- und Genussmitteln aller Art sowie Waren des täglichen Bedarfs.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
3 IN 175/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Temetum GmbH, Riemannstraße 3, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRB 8815), vertr. d.: 1. Steffen Mack, Altenbergstraße 5, 35649 Bischoffen, (Geschäftsführer), 2. Tim Vohmann, Waldgirmeser Str. Waldgirmeser Str. 37, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 09.12.2025 um 12:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 15.12.2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 15.12.2025