Sicherungsmaßnahme

Temetum GmbH

Solms

Das Amtsgericht Wetzlar hat zur Temetum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.12.2025, Aktenzeichen 3 IN 175/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 175/25
Registerbezug
Wetzlar, HRB 8815
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
09.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Holger Käs
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit Getränken, Nahrungs- und Genussmitteln aller Art sowie Waren des täglichen Bedarfs.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

3 IN 175/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Temetum GmbH, Riemannstraße 3, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRB 8815), vertr. d.: 1. Steffen Mack, Altenbergstraße 5, 35649 Bischoffen, (Geschäftsführer), 2. Tim Vohmann, Waldgirmeser Str. Waldgirmeser Str. 37, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), ist am 09.12.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029038, Fax: 0641/48029050, Internet: www.rae-voelpel.com bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 09.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten