Sicherungsmaßnahme

Teichmann Ohren-& Augenwelt UG (haftungsbeschränkt)

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Teichmann Ohren-& Augenwelt UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2025, Aktenzeichen 810 IN 1614/25 T-10-1.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1614/25 T-10-1
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 109019
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
04.11.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Fatma Kreft
Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Feststellung des Seh- bzw. Hörvermögens und Anfertigung und Verkauf der entsprechenden Hilfsmittel (Brille / Hörgerät)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1614/25 T-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Teichmann Ohren-& Augenwelt UG (haftungsbeschränkt), Oeder Weg 56, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109019), vertr. d.: Mandy Stengler-Schrodt, Am Tanzplatz 8, 61389 Schmitten, (Geschäftsführerin), ist am 03.11.2025 um 10:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
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