Eröffnung des Verfahrens

TD-1 Euro Plus GmbH

Ascheberg

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat über das Vermögen der TD-1 Euro Plus GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 03.01.2020, Aktenzeichen 72 IN 54/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
72 IN 54/19
Registerbezug
Coesfeld, HRB HRB 12021
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.01.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Stephan Michels
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Einzelhandel mit Haushaltswaren und Geschenkartikeln aller Art.

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Verfahren eröffnet
  • Forderungen anmelden bis (vorbei)
  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 10.03.2020. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 54/19

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12021 eingetragenen
TD-1 Euro Plus GmbH & Co.KG, Amelsbürener Straße 5a, 59387 Ascheberg,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Dörrbecker,
Amelsbürener Straße 5 a, 59387 Ascheberg

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2020, um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.11.2019 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8,
48147 Münster, Telefon: 0251/609652-0, Fax: 025160965229.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.03.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden
aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist

der 31.03.2020.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen

* zur Person des Insolvenzverwalters,

* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des
Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.03.2020 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil
Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher
Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes
erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

72 IN 54/19

Amtsgericht Münster, 01.01.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Sicherungsmaßnahme
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