Sicherungsmaßnahme
Taxi A.M. GmbH & Co. KG
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur Taxi A.M. GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.01.2024, Aktenzeichen 524 IN 23/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 524 IN 23/21
- Registerbezug
- Bremen, HRA 26856 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 18.01.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
524 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Taxi A.M. GmbH & Co. KG, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen (AG Bremen, HRA 26856 HB), vertr. d.: 1. A.M. Veranstaltungs- und Service GmbH, Duckwitzstraße 78, 28199 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Malte Weitz, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 29.02.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 17.01.2024
Amtsgericht Bremen, 17.01.2024