Forderungsprüfung
TANDEM VERLAG GmbH
Rheinbreitbach
Das Amtsgericht Neuwied hat zur TANDEM VERLAG GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.11.2024, Aktenzeichen 21 IN 21/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuwied
- Aktenzeichen
- 21 IN 21/20
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 26046
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 08.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
21 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TANDEM VERLAG GmbH, Rolandsecker Weg 30, 53619 Rheinbreitbach (AG Montabaur, HRB 26046), vertr. d.: Florian Ullmann, Rolandsecker Weg 30, 53619 Rheinbreitbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 06.11.2024
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 06.11.2024