Insolvenzbekanntmachung

TANDEM VERLAG GmbH

Rheinbreitbach

Das Amtsgericht Neuwied hat zur TANDEM VERLAG GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 21 IN 21/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 21/20
Registerbezug
Montabaur, HRB 26046
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

21 IN 21/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TANDEM VERLAG GmbH, Rolandsecker Weg 30, 53619 Rheinbreitbach (AG Montabaur, HRB 26046), vertr. d.: Florian Ullmann, Rolandsecker Weg 30, 53619 Rheinbreitbach, (Geschäftsführer), ist am 25.09.2026 gemäß § 212 InsO eingestellt worden, nachdem der Eröffnungsgrund weggefallen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neuwied, 25.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens