Aufhebung des Verfahrens

T. Theodor Thanscheidt GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur T. Theodor Thanscheidt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2026, Aktenzeichen 504 IN 100/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 100/21
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 67727
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.09.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Georg F. Kreplin
Im Handelsregister seit
2012
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von haustechnischen Dienstleistungen

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 100/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 67727 eingetragenen T. Theodor Thanscheidt GmbH, Rather Kirchplatz 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothee Thanscheidt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf

wird heute, am 08.09.2026, um 14:00 Uhr nach § 200 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

504 IN 100/21
Amtsgericht Düsseldorf, 08.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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