Forderungsprüfung
T. Theodor Thanscheidt GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur T. Theodor Thanscheidt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.04.2025, Aktenzeichen 504 IN 100/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 100/21
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 67727
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von haustechnischen Dienstleistungen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 100/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 67727 eingetragenen T. Theodor Thanscheidt GmbH, Rather Kirchplatz 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothee Thanscheidt,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 100/21
Amtsgericht Düsseldorf, 09.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 67727 eingetragenen T. Theodor Thanscheidt GmbH, Rather Kirchplatz 5, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothee Thanscheidt,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 100/21
Amtsgericht Düsseldorf, 09.04.2025