Schlusstermin
Spotigo GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Spotigo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 502 IN 4/10.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 4/10
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 53412
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 29.650 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erstellung, der Betrieb und die Lizenzierung von Software- und Datenbanklösungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 4/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Spotigo GmbH, Mühlenstraße 7, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Prümers, Nesselwanger Str. 26, 81476 München
Erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 131.299,54 EUR.Für die Verteilung an die gemäß des Verteilungsverzeichnisses zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger steht ein Betrag von ca. 62.000,-- EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 4/10
Amtsgericht Düsseldorf, 02.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Spotigo GmbH, Mühlenstraße 7, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Prümers, Nesselwanger Str. 26, 81476 München
Erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 131.299,54 EUR.Für die Verteilung an die gemäß des Verteilungsverzeichnisses zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger steht ein Betrag von ca. 62.000,-- EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 4/10
Amtsgericht Düsseldorf, 02.11.2026