Sicherungsmaßnahme
T-COSMETIC International GmbH
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur T-COSMETIC International GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 255 IN 60/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 60/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 8873
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Michael Bien
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 60/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8873 eingetragenen T-COSMETIC International GmbH, Alfred-Fischer-Weg 11, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Niklowitz, Kamillenweg 1, 59073 Hamm
Geschäftszweig: die Herstellung und der Vertrieb von Parfümartikeln, Kosmetikartikeln, Körperpflegeartikeln, Nahrungsergänzungsmitteln, pp
ist am 20.05.2026, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 60/26
Amtsgericht Dortmund, 20.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8873 eingetragenen T-COSMETIC International GmbH, Alfred-Fischer-Weg 11, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Niklowitz, Kamillenweg 1, 59073 Hamm
Geschäftszweig: die Herstellung und der Vertrieb von Parfümartikeln, Kosmetikartikeln, Körperpflegeartikeln, Nahrungsergänzungsmitteln, pp
ist am 20.05.2026, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 60/26
Amtsgericht Dortmund, 20.05.2026