Insolvenzbekanntmachung
Südpfalz Landwerker eG
Hatzenbühl
Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat zur Südpfalz Landwerker eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2024, Aktenzeichen 3 IN 152/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Aktenzeichen
- 3 IN 152/24
- Registerbezug
- Landau in der Pfalz, GnR 30007
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 06.11.2024
- Rechtsform
- eG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 152/24
06.11.2024
In dem Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Südpfalz Landwerker eG, Luitpoldstraße 124, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, GnR 30007),
vertreten durch:
Bernd Kugelmann, Sonnenweg 1, 76870 Kandel, (Vorstand),
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht Landau in der Pfalz durch die Richterin am Amtsgericht Sommer am 06.11.2024
beschlossen:
Gegen d. Schuldner/in wird gemäß §§ 21 Abs.2 Nr.5 InsO am 06.11.2024 zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger angeordnet:
Die folgenden Gegenstände
Lfd. Nr.
Leasingeber / Vertragspartner inkl. Adresse
Vertragsnummer
Vertragsgegenstand
1
akf bank GmbH & Co. KG, Am Diek 50, 42277 Wuppertal
6447511 / 8113759
Kotte Güllewagen Garant VT 17300/5 Fahrzeug Identnummer: W09VP7223KRKA7285
2
Columbus Leasing GmbH, Eywiesenstraße 6, 88212 Ravensburg
210094, 210095, 220057 und 220189
KRONEN Verpackungsmaschine, Bandroller Gewe Technik GmbH & Co. KG, 8 Wohncontainer Grinbold-Jodag GmbH
3
Deutsche Leasing AG, Frölingstraße 15-31, 61352 Bad Homburg
BE-597-2643412-1541669
Kistenwaschanlage
4
MMV Leasing GmbH, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 7, 56073 Koblenz
8321851-IB
Nilfisk BA611 D Scheuersaugmaschine inkl. Zubehör
die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, dürfen von dem entsprechenden Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden und dürfen zur Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin eingesetzt werden, da sie für die Betriebsfortführung von erheblicher Bedeutung sind.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
76825 Landau in der Pfalz, den 06.11.2024
Amtsgericht-Insolvenzgericht
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agld.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 152/24
06.11.2024
In dem Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Südpfalz Landwerker eG, Luitpoldstraße 124, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, GnR 30007),
vertreten durch:
Bernd Kugelmann, Sonnenweg 1, 76870 Kandel, (Vorstand),
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht Landau in der Pfalz durch die Richterin am Amtsgericht Sommer am 06.11.2024
beschlossen:
Gegen d. Schuldner/in wird gemäß §§ 21 Abs.2 Nr.5 InsO am 06.11.2024 zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger angeordnet:
Die folgenden Gegenstände
Lfd. Nr.
Leasingeber / Vertragspartner inkl. Adresse
Vertragsnummer
Vertragsgegenstand
1
akf bank GmbH & Co. KG, Am Diek 50, 42277 Wuppertal
6447511 / 8113759
Kotte Güllewagen Garant VT 17300/5 Fahrzeug Identnummer: W09VP7223KRKA7285
2
Columbus Leasing GmbH, Eywiesenstraße 6, 88212 Ravensburg
210094, 210095, 220057 und 220189
KRONEN Verpackungsmaschine, Bandroller Gewe Technik GmbH & Co. KG, 8 Wohncontainer Grinbold-Jodag GmbH
3
Deutsche Leasing AG, Frölingstraße 15-31, 61352 Bad Homburg
BE-597-2643412-1541669
Kistenwaschanlage
4
MMV Leasing GmbH, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 7, 56073 Koblenz
8321851-IB
Nilfisk BA611 D Scheuersaugmaschine inkl. Zubehör
die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, dürfen von dem entsprechenden Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden und dürfen zur Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin eingesetzt werden, da sie für die Betriebsfortführung von erheblicher Bedeutung sind.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
76825 Landau in der Pfalz, den 06.11.2024
Amtsgericht-Insolvenzgericht
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