Forderungsprüfung
Stockhausen, Rainer
Troisdorf
Das Amtsgericht Bonn hat zur Stockhausen, Rainer eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 99 IN 42/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 42/21
- Registerbezug
- Siegburg, HRA 2821
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 42/21
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des Herrn Rainer Stockhausen, geboren am 29.03.1952, ehemals Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 2821 eingetragenen Firma ZAG Plus medicalFinance Zahntechnische Abrechnungsstelle Rainer Stockhausen ZTM e.K., mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Troisdorf, verstorben am 04.11.2021
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.12.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 42/21
Amtsgericht Bonn, 03.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des Herrn Rainer Stockhausen, geboren am 29.03.1952, ehemals Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 2821 eingetragenen Firma ZAG Plus medicalFinance Zahntechnische Abrechnungsstelle Rainer Stockhausen ZTM e.K., mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Troisdorf, verstorben am 04.11.2021
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.12.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 42/21
Amtsgericht Bonn, 03.11.2026