Forderungsprüfung
Stemi GmbH
Eppelborn
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Stemi GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2020, Aktenzeichen 62 IN 6/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 62 IN 6/20
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB HRB 103981
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 07.08.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erdarbeiten, Garten- Landschaftsbau, Tiefbau, Containerdienst, Vermitllungen von Baustoffen und Baustellen, Transporte im Bausektro, An- und Verkauf von Nutzfahrzeugen, Vermietungen im Bausektor.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)
- Prüfungstermin (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 6/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981
eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Müller, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar
ist mit Eröffnung des Verfahrens am 01.07.2020 die Abhaltung des Berichts- und
Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet worden (§ 5 InsO).
Als Stichtag wurde der 23.09.2020 bestimmt.
Auf Antrag des Verwalters vom 03.08.20 werden die Tagesordnungspunkte der
Gläubigerversammlung um folgende Punkte ergänzt.
Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO),
hier:
Zustimmung zum zur Akte gereichten Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter
und den Drittschuldnern Lisa, Vanessa und Mario Carello über 25.000,00 €
betreffend aussteheneder Forderungen in Höhe von 31.158,79 € (Bl. 168 ff GA).
Der Antrag mit den Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280
Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind.
Sie muss binnen zwei Wochen schriftlich in deutscher Sprache bei dem
Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der
Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt,
sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn
der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 07.08.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981
eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Müller, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar
ist mit Eröffnung des Verfahrens am 01.07.2020 die Abhaltung des Berichts- und
Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet worden (§ 5 InsO).
Als Stichtag wurde der 23.09.2020 bestimmt.
Auf Antrag des Verwalters vom 03.08.20 werden die Tagesordnungspunkte der
Gläubigerversammlung um folgende Punkte ergänzt.
Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO),
hier:
Zustimmung zum zur Akte gereichten Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter
und den Drittschuldnern Lisa, Vanessa und Mario Carello über 25.000,00 €
betreffend aussteheneder Forderungen in Höhe von 31.158,79 € (Bl. 168 ff GA).
Der Antrag mit den Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280
Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind.
Sie muss binnen zwei Wochen schriftlich in deutscher Sprache bei dem
Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der
Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt,
sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn
der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 07.08.2020