Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Stemi GmbH
Eppelborn
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Stemi GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2020, Aktenzeichen 62 IN 6/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 62 IN 6/20
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB HRB 103981
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 08.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erdarbeiten, Garten- Landschaftsbau, Tiefbau, Containerdienst, Vermitllungen von Baustoffen und Baustellen, Transporte im Bausektro, An- und Verkauf von Nutzfahrzeugen, Vermietungen im Bausektor.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 6/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981
eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Müller, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.11.2020 wird im schriftlichen Verfahren
angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.12.2020 zum Vergütungsantrag
der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.
62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 02.12.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981
eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Müller, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.11.2020 wird im schriftlichen Verfahren
angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.12.2020 zum Vergütungsantrag
der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.
62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 02.12.2020